Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 10.05.2016 - 20 W 117/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,16085
OLG Frankfurt, 10.05.2016 - 20 W 117/15 (https://dejure.org/2016,16085)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10.05.2016 - 20 W 117/15 (https://dejure.org/2016,16085)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10. Mai 2016 - 20 W 117/15 (https://dejure.org/2016,16085)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,16085) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Anfall einer Einigungs- und Erledigungsgebühr nach Nr. 2508 RVG-VV

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfall einer Einigungs- und Erledigungsgebühr nach Nr. 2508 RVG-VV

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erfallen einer Eingungs- und Erledigungsgebühr bei Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung wegen Verletzung des Urheberrechts durch sog. Filesharing

  • rechtsportal.de

    RVG -VV Nr. 2508 ; UrhG § 97 Abs. 1
    Erfallen einer Eingungs- und Erledigungsgebühr bei Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung wegen Verletzung des Urheberrechts durch sog. Filesharing

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Düsseldorf, 04.03.2014 - 10 W 19/14

    Erfallen der Einigungsgebühr bei Verständigung der Parteien über den Inhalt der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.05.2016 - 20 W 117/15
    Sie hat insoweit Bezug genommen auf einen Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf (vom 04.03.2014, Az. 10 W 19/14, im Folgenden zitiert nach juris).

    Da für die aus der Staatskasse festzusetzende Gebühr nach Nr. 2508 VV RVG durch den Verweis auf die Anmerkungen zu den Nr. 1000 und 1003 VV RVG dieselben Voraussetzungen gelten wie für jene Anwaltsgebühren, genügt auch für das Entstehen der Gebühr nach Nr. 2508 VV RVG eine Teileinigung (so im Ergebnis: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.03.2014, Az. 10 W 19/14, Rn. 5, zitiert nach juris; Groß in Groß, Beratungshilfe / Prozesskostenhilfe / Verfahrenskostenhilfe, 13. Aufl. § 44 BerHG, Rn. 34; a. A. Pukall in Mayer / Kroiß, RVG, 6. Aufl. Nr. 2508 RVG, Rn. 2).

  • OLG Hamm, 02.07.2012 - 6 WF 127/12

    Erfallen der Einigungsgebühr im Verfahren über den Versorgungsausgleich; Einigung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.05.2016 - 20 W 117/15
    Es ist - jedenfalls ganz überwiegend - anerkannt, dass auch eine Teileinigung eine Einigungsgebühr nach Nr. 1000 (ggf. ermäßigt nach Nr. 1003) VV RVG auslöst (vgl. OLG Hamm Beschluss vom 02. Juli 2012, Az. 6 WF 127/12, zitiert nach juris Rn. 6 mit entsprechenden Nachweisen).
  • OLG Frankfurt, 10.05.2016 - 20 W 195/15

    Begriff der "Angelegenheit" im Rahmen der Beratungshilfe

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.05.2016 - 20 W 117/15
    Soweit sie auch der Zurückweisung des weiteren Vergütungsantrages entgegen getreten sind, ist dies Gegenstand eines gesonderten Verfahrens der Erinnerung, Beschwerde und weiteren Beschwerde (Az. des Landgerichts Hanau 3 T 9/15, Az. des Oberlandesgerichts 20 W 195/15).
  • OLG Stuttgart, 18.03.2016 - 8 W 183/14

    Beratungshilfe: Anspruch auf eine Einigungsgebühr im Zusammenhang mit dem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.05.2016 - 20 W 117/15
    Schließlich ist in der modifizierten Erklärung zusätzlich ausdrücklich aufgenommen, dass eine Übernahme von Kosten durch die Rechtssuchende nicht erfolgt (vgl. zu einer ebenfalls von den hiesigen Beteiligten zu 1) abgegebenen modifizierten Unterlassungserklärung OLG Stuttgart, Beschluss vom 18.03.2016, Az. 8 W 183/14, zitiert nach juris, Rn. 11).
  • OLG Frankfurt, 10.05.2016 - 20 W 140/15

    Anfall einer Einigungs- und Erledigungsgebühr nach Nr. 2508 RVG-VV

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.05.2016 - 20 W 117/15
    Das Landgericht hat rechtsfehlerfrei angenommen, dass für die Vertretung der Rechtssuchenden im Rahmen der bewilligten Beratungshilfe neben einer Geschäftsgebühr nach Nr. 2503 VV RVG auch eine Einigungs- und Erledigungsgebühr nach Nr. 2508 VV RVG angefallen ist, welche zugunsten der Beteiligten zu 1) nach § 55 Abs. 4, § 44 RVG festzusetzen war (vgl. zu den Voraussetzungen des Anfalls einer solchen Gebühr in vergleichbaren Fällen auch: Senat, Beschluss vom 10.05.2016, Az. 20 W 140/15, noch unveröffentlicht).
  • OLG Köln, 09.08.2007 - 17 W 109/07

    Erledigungsgebühr nur bei besonderen erledigungsförderlichen Bemühungen des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.05.2016 - 20 W 117/15
    Wie auch das Landgericht in seinem sorgfältig begründeten Beschluss zutreffend ausgeführt hat, soll mit der Einigungsgebühr im Sinne einer Erfolgsgebühr eine besondere Tätigkeit des Rechtsanwaltes honoriert werden, die zu einer abschließenden Streitbeilegung zwischen den Parteien führt (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 09.08.2007, Az.17 W 109/07, zitiert nach juris Rn. 6).
  • AG Neuss, 03.08.2012 - 106 II 1663/11
    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.05.2016 - 20 W 117/15
    Dabei muss die Einigung einen nicht ganz unerheblichen Teil der Angelegenheit betreffen (vgl. Groß, a. a. O.; AG Neuss Beschluss vom 03.08.2012, Az. 106 II 1663/11 BerH, zitiert nach juris Rn. 13 m. w. N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht